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Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Und weiter in Abs. 3 Satz 1: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes (…) benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Das klappt in Deutschland einigermaßen, auch wenn sicherlich Luft nach oben ist. Denn: Das Privileg männlicher Vorherrschaft der letzten Jahrhunderte sitzt derart tief in unseren Köpfen, […]